Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und einiger Oberverwaltungsgerichte ist es fraglich, wie lange Abwassergebühren noch rechtssicher nach dem alleinigen Maßstab des Frischwasserverbrauchs berechnet werden können.
Das DEVIP-Modul Niederschlagswasser ermöglicht Gebührengerechtigkeit und Rechtssicherheit, denn damit können die Gebühren für das Niederschlagswasser nach dem individuellen Versiegelungsgrad berechnet werden. So wird sichergestellt, dass nur die tatsächlich versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen eines Grundstücks für die Gebührenberechnung herangezogen werden. Teileigentum wird berücksichtigt.
DEVIP beinhaltet dafür eine Flurstücksverwaltung, mit der den Objekten (den postalischen Adressen) die Flurstücke zugewiesen werden können. Mit der Schnittstelle zum Amtlichen Liegenschaftsbuch (ALB) können die Daten immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Fläche, Nutzungsarten, Entstehungs- und Untergangsdaten werden in der DEVIP-Datenbank festgehalten. Individuelle Abfragen werden durch ein ALB-Abfragetool ermöglicht. Flurstückszuweisungen lassen sich leicht über das GIS-Anzeige-Modul vornehmen und darstellen.
Es ist aber auch möglich, über die Schnittstelle zu einem GIS-System, veranlagte Flächen und ihre Versiegelungsgrade darzustellen. Anhand dieser Daten können im GIS-System Flurstückspläne für die Objekte gebildet werden. Diese Pläne sind in DEVIP visualisierbar und stehen damit unabhängig vom Zugriff auf das GIS-System allen Abteilungen eines Betriebes zur Verfügung, z.B. auch der Tourenplanung.
Die Flurstückspläne sind eine wichtige Grundlage für die Einführung der Veranlagung zum Niederschlagswasser, wenn die Veranlagten zur Selbstauskunft über den Versiegelungsgrad ihres Grundstücks aufgefordert werden. DEVIP beinhaltet alle Schritte und Module, die hierfür erforderlich sind: Aufbereitung der Druckdaten, Eingangserfassung, Erfassung der zurückgesandten Erfassungsbögen mit Plausibilitätskontrollen und Mahnläufe.
Nach verschiedenen frei definierbaren Parametern werden Bearbeitungslisten bereitgestellt. Der Kunde kann individuell festlegen, ab welchen Vorgabewerten die Richtigkeit der Selbstauskunft angenommen wird.
Natürlich ist bei der Berechnung der gebührenrelevanten Fläche auch der dem Versiegelungsgrad entsprechende Faktor (z.B. 30% bei Gründächern) frei definierbar. Außerdem können Zisternen, Versickerungen und Überläufe berücksichtigt werden.
Die zusätzliche Veranlagung nach Frischwasserverbrauch ist ebenfalls möglich.